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   BVerwG, 24.11.1981 - 1 WB 81.79   

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BVerwG, 24.11.1981 - 1 WB 81.79 (https://dejure.org/1981,1843)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1981 - 1 WB 81.79 (https://dejure.org/1981,1843)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1981 - 1 WB 81.79 (https://dejure.org/1981,1843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erstellung einer Leistungsbeurteilung - Zweck einer Leistungsbeurteilung - Pflichten des Beurteilenden - Umfang der Geltendmachung der Rechte eines Soldaten - Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Beurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 73, 308
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.02.1978 - 1 WB 74.77

    Höherer Vorgesetzter - Stellungnahme zur Beurteilung - Anfechtbare Maßnahme -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1981 - 1 WB 81.79
    § 1 Abs. 3 WBO schließt die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nicht aus (BVerwGE 63, 3, 5 [BVerwG 22.02.1978 - BVerwG 1 WB 74/77]).

    Den Beurteilungen sind die Erfahrungen und Erkenntnisse zugrundezulegen, die während des Beurteilungszeitraums gesammelt wurden (BVerwGE 63, 3, 6) [BVerwG 22.02.1978 - 1 WB 74/77].

    Auch das eigentliche in der Beurteilung enthaltene Werturteil unterliegt jedenfalls insoweit gerichtlicher Kontrolle, als geprüft wird, ob die Einschätzung von Persönlichkeit und Leistung auf sachlichen Erwägungen und auf zulässig verwerteten Erkenntnissen beruht (BVerwGE 63, 3, 5 [BVerwG 22.02.1978 - BVerwG 1 WB 74/77]); dazu müssen die maßgeblichen Grundlagen der Beurteilung aufgezeigt werden (BVerwGE 60, 245, 251 f) [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78], was allerdings nicht bedeutet, daß Beurteilungsbeiträge selbst Bestandteil der Beurteilung sein oder aufbewahrt werden müßten (BVerwG Dok.Ber. B 1981 S. 239).

  • BVerwG, 18.07.1979 - 1 WB 105.78

    Rechtmäßigkeit einer planmäßigen soldatenrechtlichen Beurteilung - Notwendigkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1981 - 1 WB 81.79
    Bei der Erstellung der Beurteilung ist gegen maßgebliche Beurteilungsbestimmungen verstoßen worden (vgl. ZDv 20/6, Personelle Auswahlmittel für Soldaten der Bundeswehr, in der hier maßgeblichen, bis zum 30. April 1979 geltenden Fassung - Nr. 170, vgl. auch BVerwG Beschluß vom 18. Juli 1979 - 1 WB 105/78).

    Diese Verpflichtung des Beurteilenden ist nunmehr ausdrücklich in der Nr. 153 der ZDv 20/6 in der zur Zeit geltenden Fassung festgelegt, sie ergab sich aber auch bereits aus der vor dem 30. April 1979 geltenden Fassung (vgl. damals Nrn. 150 ff, 125 f) - Aus der besonderen Bedeutung von Beurteilungen für den weiteren Werdegang des Soldaten folgt, daß die Verpflichtung, sich möglichst umfassende Kenntnisse über den Beurteilten und sein Leistungsvermögen zu verschaffen, dem Beurteilenden nicht nur im Interesse der Personalplanung der Bundeswehr, sondern auch im Interesse des einzelnen Soldaten auferlegt ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 18. Juli 1979 - 1 WB 105/78).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1981 - 1 WB 81.79
    Auch das eigentliche in der Beurteilung enthaltene Werturteil unterliegt jedenfalls insoweit gerichtlicher Kontrolle, als geprüft wird, ob die Einschätzung von Persönlichkeit und Leistung auf sachlichen Erwägungen und auf zulässig verwerteten Erkenntnissen beruht (BVerwGE 63, 3, 5 [BVerwG 22.02.1978 - BVerwG 1 WB 74/77]); dazu müssen die maßgeblichen Grundlagen der Beurteilung aufgezeigt werden (BVerwGE 60, 245, 251 f) [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78], was allerdings nicht bedeutet, daß Beurteilungsbeiträge selbst Bestandteil der Beurteilung sein oder aufbewahrt werden müßten (BVerwG Dok.Ber. B 1981 S. 239).
  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie;

    Aus der besonderen Bedeutung von Beurteilungen für den weiteren Werdegang des Soldaten hat der Senat abgeleitet, dass die Verpflichtung, sich möglichst umfassende Kenntnisse über den zu Beurteilenden und sein Leistungsvermögen zu verschaffen, dem Beurteilenden nicht nur im Interesse der Personalplanung der Bundeswehr, sondern auch im Interesse des einzelnen Soldaten auferlegt ist (vgl. Beschlüsse vom 24. November 1981 - BVerwG 1 WB 81.79 - BVerwGE 73, 308 und vom 6. November 1990 - BVerwG 1 WB 119.90 - DokBer B 1991, 57).
  • VG Gelsenkirchen, 09.04.2008 - 1 K 3751/05

    Beurteilung, Bewährung, Lehrer, Probebeamter, Voreingenommenheit, Befangenheit,

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. November 1981 - 1 WB 81/79 -, BVerwGE 73, 308.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. November 1981 - 1 WB 81/79 -, a.a.O.

  • BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 194.88

    Unzulässige Beschwerde - Voraussetzungen einer Sachentscheidung - Versäumnis der

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 3; 73, 308, 310 [BVerwG 24.11.1981 - 1 WB 81/79]; BVerwG Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85 - m.w.N.) ist das eigentliche, in der Beurteilung enthaltene Werturteil Ausdruck einer vom Gericht nicht nachvollziehbaren Einschätzung der Persönlichkeit und Leistung des Soldaten durch den Beurteilenden; insoweit ist eine Überprüfung nur statthaft, ob diese Einschätzung auf sachlichen Erwägungen und auf zulässig verwerteten Erkenntnissen beruht (BVerwG a.a.O.).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 173.90

    Wehrrecht - Beurteilung - Beurteilung von Sachkundigen Mitarbeitern

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 3; Beschlüsse vom 24. November 1981 - BVerwG 1 WB 81.79 - <BVerwGE 73, 308 [310]> und vom 5. November 1985 - BVerwG 1 WB 20.85 - m.w.N.) ist das eigentliche, in der Beurteilung enthaltene Werturteil Ausdruck einer vom Gericht nicht nachvollziehbaren Einschätzung der Persönlichkeit und Leistung des Soldaten durch den Beurteilenden; soweit ist eine Überprüfung nur statthaft, ob diese Einschätzung auf sachlichen Erwägungen und auch zulässig verwerteten Erkenntnissen beruht (Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG a.a.O. -).
  • BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 119.90

    Anfechtung der Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung -

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 3; 73, 308, 310 [BVerwG 24.11.1981 - 1 WB 81/79]; BVerwG Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85 - m.w.N.) ist das eigentliche, in der Beurteilung enthaltene Werturteil Ausdruck einer vom Gericht nicht nachvollziehbaren Einschätzung der Persönlichkeit und Leistung des Soldaten durch den Beurteilenden; insoweit ist eine Überprüfung nur statthaft, ob diese Einschätzung auf sachlichen Erwägungen und auf zulässig verwerteten Erkenntnissen beruht (BVerwG Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85).
  • BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 96.91

    Anfechtung einer Beurteilung durch einen Soldaten - Selbstständige Anfechtung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 3; Beschlüsse vom 24. November 1981 - BVerwG 1 WB 81.79 - <BVerwGE 73, 308 [310]> und vom 5. November 1985 - BVerwG 1 WB 20.85 - m.w.N.) ist dieses Werturteil Ausdruck einer vom Gericht nicht nachvollziehbaren Einschätzung der Persönlichkeit und Leistung des Soldaten durch den Beurteilenden; insoweit ist eine Überprüfung nur statthaft, ob diese Einschätzung auf sachlichen Erwägungen beruht (Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG aaO -).
  • BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 13.86

    Umfang einer dienstlichen Beurteilung - Beurteilungsbeitrag -

    Den Beurteilungen sind die Erfahrungen und Erkenntnisse zugrunde zu legen, die während des Beurteilungszeitraumes gesammelt wurden (BVerwGE 73, 308 ff.).
  • BVerwG, 08.04.1987 - 1 WB 140.86

    Rechtsmittel

    Infolge der Erledigungserklärung des Antragstellers und des Widerspruchs des BMVg ist durch den für die Entscheidung zuständigen Senat im Rahmen des Hauptantrages und der Zusatzanträge zunächst zu prüfen, ob die Hauptsache wirklich erledigt ist (vgl. BVerwGE 31, 318; 73, 312 [BVerwG 24.11.1981 - 1 WB 81/79]; Beschluß vom 26. Juni 1986 - 1 WB 23/85 - Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl. § 161 Rd-Nr. 10).
  • BVerwG, 01.10.1991 - 1 WB 167.90

    Anfechtung einer Beurteilung - Anforderungen an eine Beurteilung - Einschätzung

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 3; Beschlüsse vom 24. November 1981 - BVerwG 1 WB 81.79 - <BVerwGE 73, 308 [310]> und vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 -) ist das eigentliche, in der Beurteilung enthaltene Werturteil Ausdruck einer vom Gericht nicht nachvollziehbaren Einschätzung der Persönlichkeit und Leistung des Soldaten durch den Beurteilenden; insoweit ist eine Überprüfung nur statthaft, ob diese Einschätzung auf sachlichen Erwägungen und auf zulässig verwerteten Erkenntnissen beruht (Beschluß vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 -).
  • BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 197.86

    Zulässigkeit der nachträglichen Änderung einer dienstlichen Beurteilung eines

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 24. November 1981 (BVerwGE 73, 308 [BVerwG 24.11.1981 - 1 WB 81/79]) festgestellt, daß eine Beurteilung fehlerhaft ist, wenn eine hauptsächliche Beurteilungsgrundlage nicht in die Beurteilung aufgenommen wird.
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